Der letzte Wille

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie ein Testament aufsetzen. Es ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein größeres Vermögen vererbt wird oder es um die Nachfolge in einem Unternehmen geht.

Damit das Testament rechtsgültig ist, müssen einige Formalien beachtet werden. So müssen im Testament Ihr vollständiger Name sowie Ort und Datum stehen. Es muss handschriftlich verfasst und von Ihnen unterschrieben werden.

Um vollständige Rechtssicherheit zu erlangen, sollten Sie sich von einem Notar beraten lassen. Das ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber späteren Streit unter den Erben verhindern.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die wichtigsten Informationen zum Verfassen eines Testaments in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie auf der Webseite des BMJV herunterladen können.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.